Gehörschutz
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Lärmminderungsprogramm

Maßnahmenhierarchie

Lassen Sie sich bei der Lärmbekämpfung von folgenden Grundsätzen leiten:

  • Am wirksamsten ist eine Verminderung der Lärmemission, also die Bekämpfung direkt an der Quelle der Lärmentstehung.
  • Gelingt die Verringerung der Lärmentstehung nicht oder nicht ausreichend, so ist als Folgeschritt zu versuchen, die Schallausbreitung zu bekämpfen, und zwar so nah wie möglich an der Quelle der Lärmentstehung über Schalldämpfung und -absorption mittels Kapseln, Verkleidungen u.ä.
  • Erst wenn eine wirksame Lärmbekämpfung an der Quelle der Lärmentstehung nicht möglich ist, sollten Möglichkeiten von schallabsorbierenden Auskleidungen, Trennwänden u.ä. im Arbeitsraum angewandt werden.
  • Individueller Gehörschutz ist eine Maßnahme, die erst dann angewandt werden soll, wenn alle anderen Möglichkeiten der Verminderung der Schallentstehung und -ausbreitung versagen.