Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltung der Bedingungen 1. Diese Zahlungs- und Lieferungs- bedingungen gelten nicht gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB. 2. Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller aus laufender Geschäftsbeziehung, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Geschäftsbedingungen als angenommen. Der Geltung der Geschäftsbedingungen des Bestellers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. 3. Abweichung von unseren Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie gegenüber dem Besteller ausdrücklich schriftlich bestätigen. § 2 Angebot und Vertragsabschluss 1. Unser Angebot ist freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt oder wir nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich erklärt haben. Ein Vertrag kommt zustande, wenn wir einen Auftrag schriftlich bestätigt haben oder wir den Auftrag ausführen. 2. Die in den Prospekten und Katalogen enthaltenen Angaben wie z.B. Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind branchenübliche Nährungswerte, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. 3. An Abbildungen, Prospekten, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns die vollen und uneingeschränkten Eigentums-, Urheber- und sonstige Schutzrechte vor. Diese dürfen Dritten in keiner Weise zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir haben der Weitergabe an den Dritten vorher ausdrücklich schriftlich zugestimmt. 4. Technische Verbesserungen von unseren Produkten in Konstruktion, Abmessung, Gewicht, Material und Form bleiben vorbehalten. § 3 Preise und Zahlungsbedingungen Unsere Preise gelten nach unserer aktuellen Preisliste bzw. unserem aktuellen Katalog. Alle Preisangaben gelten für Lieferung ab Herstellerwerk zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer und der Kosten für Verpackung, Versand und Transport. 2. Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Zahlungen ab Rechnungsdatum innerhalb von 14 Tagen mit 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto ohne Abzug zur Zahlung fällig. 3. Zahlungsverzug tritt ein, ab 30 Tagen nach Rechnungsdatum. Bei Zahlungsverzug sind wir zur Berechnung der gesetzlichen Zinsen berechtigt. Die Geltendmachung darüber hinaus-gehender Verzugszinsen und eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. 4. Der Besteller kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen oder wegen solcher Ansprüche ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen. § 4 Lieferzeit 1. Liefertermine und Lieferfristen sind freibleibend und unverbindlich, soweit sie im Einzelfall nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet sind. Die Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung. 2. Alle Lieferverpfl ichtungen stehen unter dem Vorbehalt eigener rechtzeitiger Belieferung, sofern uns kein Verschulden am Ausbleiben der Belieferung trifft. 3. Kann die Lieferfrist oder ein Liefertermin in Folge höherer Gewalt oder anderer unver-schuldeter Betriebsstörungen nicht eingehalten werden, sind wir berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinaus zu schieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag ganz oder teilweise zurück zu treten. 4. Wenn die von uns nicht zu vertretende Behinderung der Lieferung länger als einen Monat dauert, ist der Besteller nach angemessener Nachfrist berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurück zu treten. Weitergehende Rechte des Bestellers sind ausgeschlossen. 5. Teillieferungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden. § 5 Mängelrüge und Gewährleistung 1. Wir haften für einwandfreie Herstellung der von uns gelieferten Produkte nach Maßgabe der vereinbarten technischen Liefervorschriften. Güte und Maße bestimmen sich nach den DIN-Normen bzw. Werkstoffblättern, soweit nicht anderweitige Standards oder ausländische Normen schriftlich vereinbart sind. Sofern keine DIN-Normen oder Werkstoffblätter bestehen, gelten die entsprechenden EURO-Normen, mangels solcher der Handelsbrauch. Die Bezugnahme auf Normen, Werkstoffblätter oder Werks- Prüfungsbescheinigung aller Art oder die Beschreibung unserer Lieferungen und Leistungen mit entsprechenden Angaben gelten nicht als Zusicherung von Eigenschaften oder Garantieversprechen. 2. Wir haften nicht für die nur unerhebliche Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit sowie für Mängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Bedienung bzw. in Betriebsetzung und durch übliche Abnutzung entstehen. 3. Der Besteller hat den Liefergegenstand unverzüglich nach Lieferung zu untersuchen. Die hierbei festgestellten Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch nach Ablauf von 14 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich zu rügen. Maßgebend ist das Eingangsdatum der schriftlichen Rüge bei uns. Mängel, die auch bei sorgfältigster Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind bei sofortiger Einstellung etwaiger Be- und Verarbeitung unverzüglich nach Entdeckung schriftlich zu rügen. Wird nicht rechtzeitig gerügt, ist der Besteller mit der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. 4. Der Nachweis für den Mangel, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge obliegt dem Besteller. 5. Für Mängel der Ware leisten wir bei berechtigter und fristgemäßer Mängelrüge nach unserer Wahl Gewährleistung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung, sofern der Sachmangel bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag. 6. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so kann der Besteller schriftlich eine letzte Frist setzen, innerhalb der wir unseren Verpfl ichtungen nachzukommen haben. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn sie für den Besteller unzumutbar wäre. Nach erfolglosem Ablauf dieser Frist kann der Besteller nach seiner Wahl Minderung des Preises verlangen, vom Vertrag zurück treten oder die notwendigen Nachbesserungen selbst oder von einem Dritten auf unsere Kosten und Gewähr vornehmen lassen. Wurde die Nachbesserung erfolgreich von einem Besteller oder einem Dritten durchgeführt, so sind alle Ansprüche des Bestellers mit Erstattung der ihm entstandenen erforderlichen Kosten abgegolten. 7. Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, die sich daraus ergeben, dass die Ware nach der Lieferung an einen anderen Ort verbracht wird, sind ausgeschlossen, soweit sie die Aufwendungen erhöhen, es sei denn, die Verbringung entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch. 8. Weitergehende Ansprüche des Bestellers sind nach Maßgabe des § 6 ausgeschlossen. 9. Unbeschadet von diesen Bestimmungen bleiben etwaige weitergehende Ansprüche des Bestellers aus Produkthaftung. § 6 Allgemeine Haftungsbegrenzung und Verjährung 1. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind sonstige und weitergehende Ansprüche des Bestellers gegen uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung der Pfl ichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, ausgeschlossen. 2. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, zum Beispiel nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspfl ichten. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspfl ichten haften wir - außer in den Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten - nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Sie gilt auch nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder Gesundheit und beim Fehlen einer garantierten Beschaffenheit, wenn und soweit die Garantie gerade bezweckt, den Besteller gegen Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind, abzusichern. 3. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer angestellten Arbeitnehmer, Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. 4. Schadensersatz- und Sachmängelansprüche, die dem Besteller gegen uns zustehen, verjähren nach Ablauf eines Jahres nach Ablieferung der Ware bei dem Besteller. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz längere Verjährungsfristen zwingend vorschreibt sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pfl ichtverletzung von uns (Lieferer) und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Bei Schadensersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften. § 7 Eigentumsvorbehalt 1. Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, insbesondere auch der jeweiligen Saldoforderungen, die uns aus der Geschäftsbeziehung mit dem Besteller zustehen. Dies gilt auch, wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden. 2. Sofern der Besteller in Zahlungsverzug gerät, sind wir berechtigt, die Herausgabe der gelieferten Waren zu verlangen. Die Kosten hierfür trägt der Besteller. Dies gilt nicht bei beantragten oder eröffnetem Insolvenzverfahren des Bestellers, aufgrund dessen wir nicht berechtigt sind, die gelieferten Waren sofort herauszuverlangen. 3. In der Rücknahme der Ware bzw. Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt ein Rücktritt vom Vertrag nur dann vor, wenn wir dies ausdrücklich erklären. 4. Die Be- oder Verarbeitung der gelieferten Ware nimmt der Besteller stets für uns vor. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder untrennbar verbunden, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Ware zu den anderen verarbeiteten oder vermischten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. 5. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung oder Vermischung, so überträgt der Besteller uns bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware und verwahrt sie unentgeltlich für uns. Die hieran entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne des Absatzes 1. 6. Der Besteller darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und, solange er nicht in Verzug ist, veräußern, vorausgesetzt, dass die Forderungen aus der Weiterveräußerung gemäß den Absätzen 7 und 8 auf uns übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist der Besteller nicht berechtigt. 7. Die Forderungen des Bestellers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten. Sie dienen in dem selben Umfang der Sicherung wie die Vorbehaltsware. 8. Wird die Vorbehaltsware vom Besteller zusammen mit anderen nicht von uns gelieferten Waren veräußert, so gilt die Abrechnung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur in Höhe unseres Rechnungswertes der jeweils veräußerten Vorbehaltsware. Bei der Veräußerung von Waren, an denen wir Miteigentumsanteile gemäß Absatz 4 und 5 haben, gilt die Abtretung der Forderung in Höhe dieser Miteigentumsanteile. 9. Der Besteller ist berechtigt, Forderungen aus der Veräußerung der Vorbehaltsware bis zu unserem Widerruf einzuziehen. Das Recht zum Widerruf haben wir, wenn der Besteller in Zahlungsverzug gerät, ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in das Vermögen des Bestellers gestellt wurde oder Zahlungseinstellung des Bestellers vorliegt. In diesen Fällen ist der Besteller verpfl ichtet, uns unverzüglich die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt zu geben, alle zur Einziehung erforderlichen Angaben zu machen, die dazu gehörenden Unterlagen heraus zu geben und den Schuldnern die Abtretung mitzuteilen. Zur Abtretung der Forderungen ist der Besteller in keinem Fall befugt. 10. Wir verpfl ichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit frei zu geben, als der realisierte Wert unserer Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 20 % übersteigt. § 8 Rücktrittsvorbehalt Neben dem Rücktrittsrecht nach § 4 Absatz 3 sind wir ohne Fristsetzung auch dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Besteller aus anderweitigen, mit uns bestehenden Rechtsbeziehungen in Verzug geraten ist. § 9 Abtretungsverbot Der Besteller darf Ansprüche gegen uns, die aus und im Zusammenhang mit einem mit uns abgeschlossenen Vertrag stehen, nicht an Dritte abtreten, es sei denn, wir haben der Abtretung an den Dritten vorher ausdrücklich schriftlich zugestimmt. § 10 Erfüllungsort und Gerichtsstand 1. Sofern der Besteller Kaufmann ist, ist Gerichtsstand 57271 Hilchenbach. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an dem Gericht seines Sitzes zu verklagen. 2. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort für unsere Leistungen der Ort unseres Lieferwerkes. Für Zahlungsverpfl ichtungen ist der Erfüllungsort 57271 Hilchenbach. § 11 Anwendbares Recht Die Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Besteller richten sich ausschließlich nach Deutschem Recht. § 12 Salvatorische Klausel Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen davon nicht betroffen. Anstelle der unwirksamen Bedingungen gilt eine neue Regelung als vereinbart, durch die der mit der unwirksamen Bedingung verfolgte Sinn und Zweck weitgehend erreicht wird. § 13 Datenspeicherung Gemäß § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) machen wir darauf aufmerksam, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDVAnlage gemäß § 33 BDSG verarbeitet und gespeichert werden.






















