Gehörschutz
Please wait while JT SlideShow is loading images...
Photo Title 1Photo Title 2Photo Title 3Photo Title 4Photo Title 5
Gebiete
Audio Lab Swiss AG Audio Lab Swiss AG Audio Lab Swiss AG Audio Lab Swiss AG Haus der Hörtechnik GmbH Haus der Hörtechnik GmbH Haus der Hörtechnik GmbH Audio Lab Swiss AG Audio Lab Swiss AG Audio Lab Swiss AG Audio Lab Swiss AG Audio Lab Swiss AG P.A.S.S. P.A.S.S. Audio Lab Swiss AG Audio Lab Swiss AG

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§ 1 Geltung der Bedingungen
1. Diese Zahlungs- und Lieferungs- bedingungen gelten nicht gegenüber
Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB.
2. Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden
Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller
aus laufender Geschäftsbeziehung, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Geschäftsbedingungen als
angenommen. Der Geltung der Geschäftsbedingungen des Bestellers wird hiermit ausdrücklich
widersprochen.
3. Abweichung von unseren Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie gegenüber dem
Besteller ausdrücklich schriftlich bestätigen.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
1. Unser Angebot ist freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung
nichts anderes ergibt oder wir nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich erklärt
haben. Ein Vertrag kommt zustande, wenn wir einen Auftrag schriftlich bestätigt haben oder wir den
Auftrag ausführen.
2. Die in den Prospekten und Katalogen enthaltenen Angaben wie z.B. Abbildungen, Zeichnungen,
Gewichts- und Maßangaben sind branchenübliche Nährungswerte, soweit sie nicht ausdrücklich als
verbindlich bezeichnet sind.
3. An Abbildungen, Prospekten, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns
die vollen und uneingeschränkten Eigentums-, Urheber- und sonstige Schutzrechte vor.
Diese dürfen Dritten in keiner Weise zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir haben der
Weitergabe an den Dritten vorher ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
4. Technische Verbesserungen von unseren Produkten in Konstruktion, Abmessung, Gewicht,
Material und Form bleiben vorbehalten.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
Unsere Preise gelten nach unserer aktuellen Preisliste
bzw. unserem aktuellen Katalog. Alle Preisangaben gelten für Lieferung ab Herstellerwerk zzgl. der
gesetzlichen Mehrwertsteuer und der Kosten für Verpackung, Versand und Transport.
2. Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Zahlungen ab Rechnungsdatum innerhalb von
14 Tagen mit 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto ohne Abzug zur Zahlung fällig.
3. Zahlungsverzug tritt ein, ab 30 Tagen nach Rechnungsdatum. Bei Zahlungsverzug sind wir zur
Berechnung der gesetzlichen Zinsen berechtigt. Die Geltendmachung darüber hinaus-gehender
Verzugszinsen und eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
4. Der Besteller kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen
aufrechnen oder wegen solcher Ansprüche ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
§ 4 Lieferzeit
1. Liefertermine und Lieferfristen sind freibleibend und unverbindlich, soweit sie im
Einzelfall nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet sind. Die Lieferfristen beginnen mit
dem Datum der Auftragsbestätigung.
2. Alle Lieferverpfl ichtungen stehen unter dem Vorbehalt eigener rechtzeitiger Belieferung, sofern
uns kein Verschulden am Ausbleiben der Belieferung trifft.
3. Kann die Lieferfrist oder ein Liefertermin in Folge höherer Gewalt oder anderer unver-schuldeter
Betriebsstörungen nicht eingehalten werden, sind wir berechtigt, die Lieferung um die Dauer der
Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinaus zu schieben oder wegen des noch nicht
erfüllten Teiles vom Vertrag ganz oder teilweise zurück zu treten.
4. Wenn die von uns nicht zu vertretende Behinderung der Lieferung länger als einen Monat dauert,
ist der Besteller nach angemessener Nachfrist berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils
vom Vertrag zurück zu treten. Weitergehende Rechte des Bestellers sind ausgeschlossen.
5. Teillieferungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden.
§ 5 Mängelrüge und Gewährleistung
1. Wir haften für einwandfreie Herstellung der von uns
gelieferten Produkte nach Maßgabe der vereinbarten technischen Liefervorschriften. Güte und
Maße bestimmen sich nach den DIN-Normen bzw. Werkstoffblättern, soweit nicht anderweitige
Standards oder ausländische Normen schriftlich vereinbart sind. Sofern keine DIN-Normen oder
Werkstoffblätter bestehen, gelten die entsprechenden EURO-Normen, mangels solcher der Handelsbrauch.
Die Bezugnahme auf Normen, Werkstoffblätter oder Werks- Prüfungsbescheinigung aller
Art oder die Beschreibung unserer Lieferungen und Leistungen mit entsprechenden Angaben gelten
nicht als Zusicherung von Eigenschaften oder Garantieversprechen.
2. Wir haften nicht für die nur unerhebliche Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei
nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit sowie für Mängel, die durch ungeeignete
oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Bedienung bzw. in Betriebsetzung und durch übliche
Abnutzung entstehen.
3. Der Besteller hat den Liefergegenstand unverzüglich nach Lieferung zu untersuchen.
Die hierbei festgestellten Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch nach Ablauf von
14 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich zu rügen. Maßgebend ist das Eingangsdatum der schriftlichen
Rüge bei uns. Mängel, die auch bei sorgfältigster Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt
werden können, sind bei sofortiger Einstellung etwaiger Be- und Verarbeitung unverzüglich nach
Entdeckung schriftlich zu rügen. Wird nicht rechtzeitig gerügt, ist der Besteller mit der Geltendmachung
von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen.
4. Der Nachweis für den Mangel, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit
der Mängelrüge obliegt dem Besteller.
5. Für Mängel der Ware leisten wir bei berechtigter und fristgemäßer Mängelrüge nach
unserer Wahl Gewährleistung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung, sofern der Sachmangel
bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag.
6. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so kann der Besteller schriftlich eine letzte Frist setzen,
innerhalb der wir unseren Verpfl ichtungen nachzukommen haben. Einer Fristsetzung bedarf es
nicht, wenn sie für den Besteller unzumutbar wäre. Nach erfolglosem Ablauf dieser Frist kann der
Besteller nach seiner Wahl Minderung des Preises verlangen, vom Vertrag zurück treten oder die
notwendigen Nachbesserungen selbst oder von einem Dritten auf unsere Kosten und Gewähr
vornehmen lassen. Wurde die Nachbesserung erfolgreich von einem Besteller oder einem Dritten
durchgeführt, so sind alle Ansprüche des Bestellers mit Erstattung der ihm entstandenen erforderlichen
Kosten abgegolten.
7. Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen,
die sich daraus ergeben, dass die Ware nach der Lieferung an einen anderen Ort verbracht wird,
sind ausgeschlossen, soweit sie die Aufwendungen erhöhen, es sei denn, die Verbringung entspricht
dem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
8. Weitergehende Ansprüche des Bestellers sind nach Maßgabe des § 6 ausgeschlossen.
9. Unbeschadet von diesen Bestimmungen bleiben etwaige weitergehende Ansprüche des Bestellers
aus Produkthaftung.
§ 6 Allgemeine Haftungsbegrenzung und Verjährung
1. Soweit sich nachstehend nichts anderes
ergibt, sind sonstige und weitergehende Ansprüche des Bestellers gegen uns, gleich aus welchem
Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung der Pfl ichten aus dem Schuldverhältnis und aus
unerlaubter Handlung, ausgeschlossen.
2. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, zum Beispiel nach dem
Produkthaftungsgesetz, bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter oder
leitenden Angestellten sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspfl ichten. Bei schuldhafter
Verletzung wesentlicher Vertragspfl ichten haften wir - außer in den Fällen des Vorsatzes oder
der groben Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten - nur für den
vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Sie gilt auch nicht für Schäden
aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder Gesundheit und beim Fehlen einer garantierten
Beschaffenheit, wenn und soweit die Garantie gerade bezweckt, den Besteller gegen Schäden, die
nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind, abzusichern.
3. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche
Haftung unserer angestellten Arbeitnehmer, Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
4. Schadensersatz- und Sachmängelansprüche, die dem Besteller gegen uns zustehen, verjähren
nach Ablauf eines Jahres nach Ablieferung der Ware bei dem Besteller. Dies gilt nicht, soweit das
Gesetz längere Verjährungsfristen zwingend vorschreibt sowie in Fällen der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pfl ichtverletzung
von uns (Lieferer) und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Bei Schadensersatzansprüchen
nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
1. Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur
Erfüllung sämtlicher Forderungen, insbesondere auch der jeweiligen Saldoforderungen, die uns aus
der Geschäftsbeziehung mit dem Besteller zustehen. Dies gilt auch, wenn Zahlungen auf besonders
bezeichnete Forderungen geleistet werden.
2. Sofern der Besteller in Zahlungsverzug gerät, sind wir berechtigt, die Herausgabe der gelieferten
Waren zu verlangen. Die Kosten hierfür trägt der Besteller. Dies gilt nicht bei beantragten oder
eröffnetem Insolvenzverfahren des Bestellers, aufgrund dessen wir nicht berechtigt sind, die
gelieferten Waren sofort herauszuverlangen.
3. In der Rücknahme der Ware bzw. Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt ein Rücktritt
vom Vertrag nur dann vor, wenn wir dies ausdrücklich erklären.
4. Die Be- oder Verarbeitung der gelieferten Ware nimmt der Besteller stets für uns vor. Wird die
Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder untrennbar verbunden,
so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes
der Ware zu den anderen verarbeiteten oder vermischten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
5. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung oder Vermischung, so überträgt der Besteller uns bereits
jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang
des Rechnungswertes der Vorbehaltsware und verwahrt sie unentgeltlich für uns. Die hieran entstehenden
Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne des Absatzes 1.
6. Der Besteller darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen
Geschäftsbedingungen und, solange er nicht in Verzug ist, veräußern, vorausgesetzt, dass die Forderungen
aus der Weiterveräußerung gemäß den Absätzen 7 und 8 auf uns übergehen. Zu anderen
Verfügungen über die Vorbehaltsware ist der Besteller nicht berechtigt.
7. Die Forderungen des Bestellers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits
jetzt an uns abgetreten. Sie dienen in dem selben Umfang der Sicherung wie die Vorbehaltsware.
8. Wird die Vorbehaltsware vom Besteller zusammen mit anderen nicht von uns gelieferten Waren
veräußert, so gilt die Abrechnung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur in Höhe unseres
Rechnungswertes der jeweils veräußerten Vorbehaltsware. Bei der Veräußerung von Waren, an
denen wir Miteigentumsanteile gemäß Absatz 4 und 5 haben, gilt die Abtretung der Forderung in
Höhe dieser Miteigentumsanteile.
9. Der Besteller ist berechtigt, Forderungen aus der Veräußerung der Vorbehaltsware bis zu
unserem Widerruf einzuziehen. Das Recht zum Widerruf haben wir, wenn der Besteller in Zahlungsverzug
gerät, ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in das Vermögen des Bestellers
gestellt wurde oder Zahlungseinstellung des Bestellers vorliegt. In diesen Fällen ist der Besteller
verpfl ichtet, uns unverzüglich die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt zu
geben, alle zur Einziehung erforderlichen Angaben zu machen, die dazu gehörenden Unterlagen
heraus zu geben und den Schuldnern die Abtretung mitzuteilen. Zur Abtretung der Forderungen ist
der Besteller in keinem Fall befugt.
10. Wir verpfl ichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit
frei zu geben, als der realisierte Wert unserer Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr
als 20 % übersteigt.
§ 8 Rücktrittsvorbehalt
Neben dem Rücktrittsrecht nach § 4 Absatz 3 sind wir ohne Fristsetzung
auch dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Besteller aus anderweitigen, mit uns
bestehenden Rechtsbeziehungen in Verzug geraten ist.
§ 9 Abtretungsverbot
Der Besteller darf Ansprüche gegen uns, die aus und im Zusammenhang mit
einem mit uns abgeschlossenen Vertrag stehen, nicht an Dritte abtreten, es sei denn, wir haben der
Abtretung an den Dritten vorher ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 10 Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Sofern der Besteller Kaufmann ist, ist Gerichtsstand
57271 Hilchenbach. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an dem Gericht seines Sitzes zu
verklagen.
2. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort für unsere
Leistungen der Ort unseres Lieferwerkes. Für Zahlungsverpfl ichtungen ist der Erfüllungsort
57271 Hilchenbach.
§ 11 Anwendbares Recht
Die Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Besteller richten sich
ausschließlich nach Deutschem Recht.
§ 12 Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam
sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen davon nicht betroffen. Anstelle
der unwirksamen Bedingungen gilt eine neue Regelung als vereinbart, durch die der mit der unwirksamen
Bedingung verfolgte Sinn und Zweck weitgehend erreicht wird.
§ 13 Datenspeicherung
Gemäß § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) machen wir darauf
aufmerksam, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDVAnlage
gemäß § 33 BDSG verarbeitet und gespeichert werden.