Dichtigkeits- und Funktionsprüfung
Seit Januar 2010 ist es gesetzlich festgesetzt dass bei Auslieferung von individuell gefertigten Gehörschutz eine Dichtigkeitsprüfung oder Funktionsprüfung durchgeführt werden soll. Dies gilt auch für Produkte die Ihre Auslieferung bzw. Zulassung vor dem März 2006 erhalten haben und müssen dementsprechend nachgerüstet werden.
Jedes unserer Produkte wird nach Produktionsende einer Dichtigkeitsprüfung unterzogen und eingestellt. Darüber hinaus unterziehen wir unsere Produkte jedes Jahr einer Funktions- und Sichtprüfung die im Rahmen unseres Servicetermins. Der Ablauf sieht folgendermaßen aus:
Vorab führen wir eine Otoskopie durch. Danach wird mittels eines mobilen Audiometers eine Messung am Ohr ohne Gehörschutz vorgenommen. Hierbei ist zu beachten das der Kopfhörer, das Ohr inklusive Ohrmuschel komplett umschließt. Außerdem sollte der Raum zwecks Funktionsprüfung eine Grundlautstärke von 40db nicht überschreiten.
Nach der ersten Messung wird eine zweite Messung mit Gehörschutz durchgeführt. Folgende Frequenzen sind zu messen:
- 125Hz
- 250Hz
- 500Hz
- 1000Hz
- 2000Hz
- 4000Hz
- 8000Hz
Die daraus entstehen Differenz zeigt die Dämmwirkung der jeweiligen Frequenz. Die ganze Messung wird für jede Person einzeln dokumentiert und aufbewahrt.

























